Was sollte ich als Vermieter bei Besichtigungsterminen beachten?


Sie besitzen eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Immobilie und möchten diese vermieten oder verkaufen? Dann kommen Sie um einen Termin zur Besichtigung der Gegebenheiten nicht herum, den wer kauft den schon gerne die Katze in Sack. Mit dem nachfolgenden Artikel möchten wir Ihnen wertvolle Tipps geben, die Sie bei der Organisation der Besichtigung(en) unterstützen sollen. 

Wie vereinbare ich einen Besichtigungstermin mit interessierten Bewerbern?

Für die Vereinbarung von Besichtigungsterminen stehen Ihnen als Vermieter bzw. Verkäufer einer Immobilie einige Wege offen. Die Kontaktaufnahme mit potientiellen Interessenten kann z.B.

  • persönlich
  • per Inserat
  • per Telefon
  • per Post
  • per E-Mail
  • über ein Onlineportal

erfolgen. Bevor Sie jedoch starten, überprüfen Sie wieviele potentielle Interessenten aufkommen könnten. Entscheiden Sie erst dann, ob Sie einen öffentlichen Besichtigungstermin (z.B. in einem Zeitungsinserat) anbieten oder ob Sie die Termine lieber persönlich vereinbaren möchten.

Bei öffentlichen Besichtigungsterminen kann die Gefahr bestehen, dass Sie aufgrund einer Vielzahl von Interessenten den Überblick verlieren. Um dies zu vermeiden, können Sie z.B. Termine mit einzelnen Bewerbern oder kleineren Bewerbungsgruppen organisieren. Bei einer größeren Anzahl an Bewerbern empfiehlt es sich grundsätzlich eine Vorsortierung durchzuführen und ungeeignete Interessenten direkt auszusortieren.

Planen Sie sich ausreichend Zeit für jeden Bewerber ein, da diese in der Regel viele Fragen haben, die Sie entsprechend beantworten sollten. Dabei können Sie schonmal mit 20-30 Minuten pro Bewerber rechnen.


Was muss ich vor der Vereinbarung von Besichtigungsterminen beachten?

Bevor Sie einen Besichtigungstermin mit einem Interessenten vereinbaren, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Ist die Wohnung derzeit noch vermietet?
    Besichtigungen, die in einem bewohnten Mietobjekt stattfinden sollen, müssen zuvor mit dem Mieter abgesprochen werden und dürfen nur werktags (Montag - Freitag) stattfinden. Der Mieter kann zwar Ihren Terminvorschlag verweigern, muss aber im Gegenzug einen alternativen Termin nennen zu dem die Besichtigung stattfinden kann. Eine gänzliche Verweigerung des Mieters ist nicht möglich. Bitten Sie ihn freundlich die Wohnung vor der Besichtigung aufzuräumen und weisen Sie ihn darauf hin, dass private Dinge oder Wertsachen um Diebstahl vorzubeugen entweder weggeräumt und verschlossen sein müssen. Der Interessent darf ohne die Einverständnis des Mieters keine Fotos oder Videoaufnahmen von der bewohnten Immobilie machen.
  • Ist die Wohnung leerstehend?
    Meist ist es von Vorteil, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt ist und die Besichtigung nach Auszug des derzeitigen Mieters stattfindet. Dadurch haben Sie bei der Organisation der Besichtigungstermine mehr Spielraum. Aber auch hier sollten Sie sich entsprechend vorbereiten. Weist die Wohnung Mängel auf oder ist verdreckt, dann wirft dies ein schlechtes Licht auf Ihre Immobilie. Achten Sie deshalb auf Ordnung und Sauberkeit der leerstehenden Wohnung und beseitigen Sie vor der Besichtigung mögliche Mängel. Ein allzu großes Chaos, wie eine Baustelle, können potentielle Interessenten eher abschrecken, weswegen dies vermieden werden sollte. Auch beugen Sie so möglichen Mietreduzierungen oder auch einer fristlosen Kündigung wegen Nichtbeseitung eines schwerwiegenden Mangels durch den Mieter vor.

Wenn eine Vielzahl von Bewerbern auf Sie zukommen, dann kann es auch Sinn machen, während der Besichtigung Notizen anzufertigen. Nehmen Sie als Verstärkung eventuell eine weitere vertrauensvolle Person mit, da 4 Augen und Ohren mehr Informationen aufnehmen als nur 2 und um so später eine zweite Meinung über den Interessenten zu erhalten.


Wie kann ich mehr über die Interessenten erfahren?

Sind alle Mängel beseitigt und mögliche Termine mit dem aktuellen Mieter vereinbart, dann steht einer Besichtigung nichts mehr im Wege. Wenn Sie mehr über die möglichen zukünftigen Mieter erfahren möchten, dann können Sie z.B. direkt bei Absprache des Termins nach weiteren Einzelheiten fragen oder einen Fragebogen zur Selbstauskunft vorbereiten, den die Interessenten bei der Besichtigung ausfüllen können.

Folgende Fragen können Sie bedenkenlos dem Interessenten stellen:

  • Wie kann der Interessent kontaktiert werden? Fragen Sie nach einer Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder ähnlichem.
  • Wieviele Personen planen in die Immobilie einzuziehen?
  • Aus welchem Gründen findet ein etwaiger Umzug statt?
  • Wann ist der gewünschte Einzugstermin?
  • Wie lange hat der Interessent vor in der Wohnung verbleiben?
  • Hat der Interessent Mietschulden aus vorherigen Mietverhältnissen? Wird diese Information verheimlicht, dann können Sie den Mietvertrag noch vor dem Einzug auflösen. Wenn Sie Zweifel haben, dann verlangen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Interessenten.
  • Wie hoch und welche Art Einkommen hat der Interessent? Erhält er Sozialleistungen, Rente, Gehalt oder einen Festlohn? Verlangen Sie bei Zweifeln eine Bonitätsauskunft oder entsprechende Nachweise vom zukünftigen Mieter.
  • Ist der Interessent ein Schüler, Auszubildender oder ein Student? Dann können Sie eine Mietbürgschaft von dessen Eltern verlangen.
  • Vermieten Sie eine Sozialwohnung? Dann verlangen Sie einen Wohnberechtigungsschein vom Interessenten.


Es gibt auch einige Fragen, die Sie dem Interessenten nicht stellen dürfen. Hierunter fallen Fragen zur Religionszugehörigkeit, Vorlieben, etwaigen Schwangerschaften oder Familienwunsch. Diese sind absolut tabu und gehen Sie als Vermieter nichts an.

Warum es sich lohnen kann, einen Makler für die Besichtigungen zu beauftragen.

Wenn Sie eine Immobilie in einer attraktiven Lage oder in einem Ballungsgebiet anbieten, dann ist es nicht unüblich, dass viele Bewerber auf eine Wohnung kommen und der zeitliche sowie organisatorische Aufwand einen schnell überfordern kann. Um sich den Stress zu sparen, können Sie einen Makler mit dem Finden eines zukünftigen Mieters oder eines Käufers beauftragen. Ein Makler hat meist die notwendige Erfahrung und Kommunikationskanäle, um Ihre Immobilie bestmgöglichst zu vermarkten und so schnell einen passenden Interessenten zu finden.


Wir verwenden Cookies für die technische Funktionalität dieser Website. Mit Ihrer Zustimmung erfassen wir außerdem Seitenaufrufe und andere statistische Daten in anonymisierter Form.

Einzeln auswählen
Cookie-Einstellungen
Datenschutzbestimmungen lesen