Wenn Sie eine Immobilie besitzen und die Verwaltung des Objekts an einen Verwalter übertragen möchten, dann sollten sich überlegen, welche Arbeiten der Verwalter übernehmen soll. In dem nachfolgenden Artikel möchten wir Ihnen die Aufgaben eines angestellten Immobilienverwalters näherbringen und behandeln dabei die folgenden Themen der Immobilienverwaltung:
Als Eigentümer vieler Immobilien kann es einem irgendwann schwer fallen, sich um alle Objekte gleichzeitig zu kümmern. Aus diesem Grund stellen viele Besitzer einen Immobilienverwalter an, der sich um die Betreuung der Mieter bzw. Wohnungseigentümer kümmert. Welche Aufgaben der Verwalter dabei übernehmen soll, kann mit dem Besitzer der Wohnung bzw. Wohnkomplexes vereinbart werden. Neben der Betreuung der Mieter führen viele Immobilienverwalter auch die im Haus notwendigen Reparaturen durch, organisieren die Reinigungsarbeiten, fungieren als Ansprechpartner bei Problemen oder organisieren Mieter- und Eigentümerversammlungen.
Besonders bei Mietwohnungen ist die Anstellung eines Immobilienverwalters sinnvoll, da er als Bindeglied zwischen Mietern und dem Eigentümer der Immobilie agieren kann. Der Immobilienverwalter kümmert sich um anfallende Reparaturen im Haus, ist Ansprechpartner für die Probleme der Mieter und hilft bei Differenzen zwischen den einzelnen Mietparteien.
Ein Immobilienverwalter wird in der Regel mit bestimmten Befugnissen ausgestattet, so dass er z.B. eigenständig kleinere Reparaturen in Auftrag geben kann. Stehen größere Maßnahmen an, müssen diese immer mit dem Eigentümer abgesprochen werden. In kleineren Wohnhäusern übernimmt der Immobilienverwalter meist auch Hausmeistertätigkeiten, wie das Reinigen der Flure oder die Pflege der Anlagen auf dem Grundstück. In größeren Wohnkomplexen organisiert er in Absprache mit dem Eigentümer entsprechende Unternehmen, die die Reinigung und Pflege übernehmen.
Im Falle eines Notfalls kann ein Immobilienverwalter auch Zugang zu Wohnungen oder sonstigen verschlossenen Gebäudeteilen schaffen, da er alle notwendigen Schlüssel dafür besitzt. Die Wohnung eines Mieters darf aber nur in Absprache mit dem Mieter oder im Notfall betreten werden. Der Mieter muss darüber natürlich entsprechend informiert werden.
Unter Vereinbarung mit dem Eigentümer kann ein Immobilienverwalter auch rechtliche Aufgaben, wie z.B. die Erstellung von Mietverträgen und die Vermietung von einer leerstehenden Wohnung (Begehung + Auswahl des Mieters), übernehmen. Er kann auch bei Auszug einen Aufhebungsvertrag mit dem Mieter vereinbaren, sofern die Kündigungsfrist beidseitig aufgehoben werden soll oder einen Energieausweis für eine Mietwohnung beschaffen und dem Mieter sowie Eigentümer bei Bedarf aushändigen.
Ein Immobilienverwalter kann auch bei einer Eigentümergemeinschaft sinnvoll sein. Der Unterschied liegt darin, dass es in einer Eigentümergemeinschaft keine Mieter gibt. Die Eigentümer treffen in Bezug auf die Wohnung, die diese besitzen, eigenständige Entscheidungen.
In einer Eigentümergemeinschaft kümmert sich ein Immobilienverwalter z.B. um die Organiation der Garten- und Anlagenpflege, die Reinigung der Flure und Keller, sofern dies die Eigentümer nicht selbst machen, oder aber auch um verwaltungstechnische Aufgaben wie die Organisation von Eigentümerversammlungen und dessen Protokollierung oder die Einhaltung der gemeinsam entschiedenen Vorgaben.
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