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In einem Mietverhältnis kann es immer zu Uneinigkeiten kommen, die schnell in einem Rechtsstreit enden können. Ein Rechtsschutz schützt bei einem Rechtsstreit Ihre Rechte als Vermieter gegenüber dem Klagenden. In der Bundesrepublik kommt es zu ca. 230.000 Verfahren im Jahr, die in Verbindung mit einem Mietverhältnis stehen. Aus diesem Grund ist eine gute Rechtsschutzsversicherung wärmstens zu empfehlen. Ein Rechtsschutz für Vermieter ist in vielen Fällen sinnvoll:
Sie besitzen eine große Anzahl an vermieteten Objekten und haben mehrere, gleichzeitig bestehende Mietverhältnisse? Dann nimmt mit jedem zusätzlichen Mietverhältnis auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass es irgendwann zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen und einem Ihrer Mieter kommt. In solchen Fällen ist ein Vermieterrechtschutz sehr hilfreich und sinnvoll.
Wenn Sie nur vorübergehend oder nur ein einzelnes Objekt vermieten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie die Kosten für den Rechtsschutz wirklich tragen möchten. Überlegen Sie sich und prüfen Sie im Vorfeld, mit wem Sie das Mietverhältnis eingehen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Fakten, sondern nutzen Sie auch Ihre Menschenkenntnis!
Auch wenn Sie bereits einen Eigentümerrechtsschutz besitzen, kann es unter Umständen nötig sein, eine Vermieterrechtsschutzversicherung abzuschließen. Ein Eigentümerrechtsschutz soll den Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie vor den Verfahrenskosten bei immobilienbezogenen Streitigkeiten mit den Nachbarn, den Behörden und sonstigen Streitgegnern, die nicht unmittelbar im Objekt wohnen, schützen. Ein Vermieterrechtsschutz schützt dagegen bei Streitigkeiten mit den Mietern, die in Ihrer Immobilie leben. Teilweise ist in der Eigentümerrechtsschutzversicherung der Vermieterschutz bereits enthalten oder kann als Zusatzbaustein hinzugefügt werden. Prüfen Sie auf jeden Fall nach, ob in Ihrer Eigentümerversicherung auch gerichtliche Streitigkeiten mit dem Mieter abgedeckt sind, dann können Sie sich womöglich die zusätzliche Versicherung sparen.
In der Regel sind Rechtsschutzversicherungen immer modular aufgebaut, so dass der Versicherungsnehmer sich seinen Versicherungsschutz nach Bedarf selbst zusammenbauen kann. Die gängigste Variante setzt sich aus den Bausteinen Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz zusammen. Der Vermieterrechtsschutz wird dann meist als zusätzlicher Schutz hinzugebucht.
Auch können alle 3 Bausteine einzeln und unabhängig von einander abgeschlossen werden (trifft beim Vermieterrechtsschutz allerdings nicht immer zu). Der Eigentümerrechtsschutz kann, ähnlich wie der Arbeitsrechtsschutz, nicht als eigenständige Versicherung laufen und muss immer in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
Damit Sie im Streitfall nur mit dem gleichen Versicherer interagieren müssen, sollten Sie überlegen, ob es für Sie Sinn macht, den Vermieterrechtsschutz in Ihrer bestehenden Rechtsschutz zu integrieren. Dies erleichtert die spätere Regulierung.
Die Leistungen beim Vermieterrechtsschutz sind sehr breit gestaffelt und werden von den Versicherern meist in einem Basis-, Komfort-, Prämientarif oder anderen ähnlichen Abstufungen angeboten. Grundsätzlich sollten alle Tarife in Bezug auf Mietstreitigkeiten die Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten enthalten. Als Zusatzleistungen bieten die Versicherer die folgenden Leistungen an:
Grundsätzlich unterscheidet sich der Vermieterrechtsschutz an dieser Stelle nicht von sonstigen Rechtsschutzversicherungen. Folgende Kosten werden von der Versicherung übernommen:
Nach Abschluss des Versicherungsvertrags geben die Versicherer eine Wartezeit vor, die besagt, ab wann der Versicherungsschutz tatsächlich greift. Dies soll verhindern, dass die Versicherung nur im Hinblick auf einen bevorstehenden Rechtsstreit abgeschlossen wird und ist sowohl beim Vermieterrechtsschutz als auch bei anderen Versicherungen durchaus üblich. Läuft das Verfahren bereits nach Abschluss des Vertrags und die Wartezeit ist noch nicht vorrüber, dann wird die Versicherung keine Zahlung leisten.
Wenn der Vermieter ein Verfahren eröffnet, dann prüft die Versicherung zunächst, ob eine Verfolgung auch hinreichende Aussichten auf Erfolg hat und ob kein schuldhaftes Verhalten durch den Vermieter vorliegt. Handelt es sich nicht um einen Rechtsschutzfall, dann wird die Versicherung ebenfalls keine Zahlung leisten.
Wenn Sie ein privates Rechtsgutachten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstellen lassen, dann werden Sie die Kosten ebenfalls selbst tragen müssen.
Die folgenden Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämien:
Die Kosten für den Vermieterrechtsschutz sind im Gegensatz zu den Kosten für die Müllabfuhr oder die Beleuchtung der Immobilie nicht umlagefähig und dürfen nicht auf den Mieter übertragen werden.