Bei jedem Hauskauf, der in Deutschland stattfindet, ist ein Termin beim Notar zwingend notwendig. Nur durch die notarielle Beurkundung durch einen Notar wird ein Kaufvertrag rechtsgültig und bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht anerkannt. Die nicht unerheblichen Kosten für einen Notar zählen zu den Kaufnebenkosten und müssen unbedingt bei der Berechnung der Kosten für den Hauskauf beachtet werden. In diesem Artikel beschreiben wir Ihnen welche Tätigkeiten ein Notar übernimmt, wie hoch die Kosten ausfallen können und ob es eine Möglichkeit gibt diese einzusparen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt vor, dass in Deutschland für bestimmte Rechtsgeschäfte (wie einen Immobilienkauf) eine Beurkundung durch einen Notar zwingend notwendig ist. Unter §311 des BGBs steht, dass
ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung bedarf.
Ein Immobilienkauf kann recht komplex und vielschichtig sein, weswegen der Gesetzgeber großes Interesse daran hat, den Käufer sowie den Verkäufer einer Immobilie zu schützen. Der Notar dient beim Immobilienkauf quasi als Überwacher des Rechtsgeschäfts.
Nach §125 BGB ist der Kaufvertrag für eine Immobilie ungültig, wenn keine notarielle Beurkundung durch einen Notar erfolgt ist. Eine Ausnahme gilt allerdings und zwar, wenn die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch dennoch erfolgt sind (§311b BGB). In der Realität kommt dies jedoch äußerst selten vor, da das Grundbuchamt vor der Eintragung die Form der Auflassung überprüft.
Ein Notar ist zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet und darf keine Seite bevorzugen, auch wenn die Kosten nur vom Käufer getragen werden. Der Notar ist nach §1 der Bundesnotarordnung (BNotO) , ähnlich wie ein Schöffe oder ein Richter, ein "unabhängiger Träger eines offiziellen Amtes" und deswegen zur Neutralität verpflichtet.
Wer ein Haus in Deutschland kaufen möchte, der benötigt einen Notar. Die für einen Notar anfallenden Kosten sind nicht unerheblich, weswegen sich viele Immobilienkäufer fragen, welche Tätigkeiten ein Notar überhaupt übernimmt. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Liste zusammengestellt:
Die Kosten für einen Notar sind zwar hauptsächlich vom Kaufpreis des Objekts (Geschäftswert) abhängig, erfolgen jedoch in einem bestimmten Rahmen, der im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgehalten wurde. Dies ermöglicht, dass die Notarkosten bei der Finanzierung der Immobilie ziemlich genau errechnet werden können.
Mit dem Betrag, der vom Notar in Rechnung gestellt wird, sind nicht nur seine Arbeitsleistung abgedeckt, sondern auch sämtliche anfallende Gebühren, die bei der Eintragung ins Grundbuch fällig werden. Die Notarkosten machen in der Regel 1,5 % - 2 % des Kaufpreises aus und steigen mit der Höhe des Kaufpreises oder der einzutragenden Grundschuld an. Je nach Aufwand können auch erhöhte Gebührensätze auf Sie zukommen. Bei einen Immobilienkauf können Sie mit einem fünffachen Gebührensatz rechnen.
Beispiel
Kaufpreis der Immobilie | 100.000 € | 200.000 € | 300.000 € | 400.000€ |
Beurkundung des Kaufvertrags | 546,00 € | 870,00 € | 1.270,00 € | 1.570,00 € |
Vollzug des Geschäfts | 136,50 € | 217,50 € | 317,50 € | 392,50 € |
Betreuende Tätigkeit | 136,50 € | 217,50 € | 317,50 € | 392,50 € |
(Abwicklung des Notaranderkontos) | (273,50 €) | (435,00 €) | (635,00 €) | (785,00 €) |
= Zwischensumme | 1.092,00 € | 1.740,00 € | 2.540,00 € | 3.140,00 € |
+ zzgl. 19 % Umsatzsteuer | 207,48 € | 330,60 € | 482,60 € | 596,60 € |
= Summe Notargebühren | 1.229,48 € | 2.070,60 € | 3.022,60 € | 3.763,60 € |
Auflassungsvormerkung | 136,50 € | 217,50 € | 317,50 € | 392,50 € |
Umschreibung auf neuen Eigentümer | 273,00 € | 435,00 € | 635,00 € | 785,00 € |
= Summe Grundbuchgebühren | 409,50 € | 652,50 € | 952,50 € | 1.177,50 € |
= Gesamtkosten für Notar und Grundbuch | 1.708,98 € | 2.723,10 € | 3.975,10 € | 4.914,10 € |
Die Notarkosten werden in der Regel komplett vom Käufer getragen, sofern der Verkäufer keine Löschung der Rechte von Dritten (wie Grundschuld, Wohnrecht oder Nießbrauchrecht) vornehmen muss. Dies sollte mit dem Makler bzw. dem Verkäufer vertraglich festgehalten werden, damit klar festgelegt ist, wer welchen Anteil der Notarkosten begleichen muss. Durch die Teilung der Notarkosten werden beide Parteien, Verkäufer und Käufer, zum Schuldner der Notarkosten und können entsprechend belangt werden, wenn eine Partei nicht zahlen sollte.
Da die Höhe der Gebühren in der jeweiligen Gebührenverordnung festgeschrieben ist, lässt sich die Höhe der einzelnen Gebührensätze nicht beeinflussen. Sparen können Sie, wenn Sie z.B. auf bestimmte Leistungen durch den Notar verzichten (kein Notaranderkonto) oder Notartermine, Eintragung ins Grundbuch sowie Beurkundung möglichst zeitlich zusammenlegen. Wenn es sich um einen Neubau handelt dann, kann es ratsam sein, das Grundstück separat zu kaufen. Der Bau eines Hauses zählt nicht als Immobiliengeschäft und muss nicht von einem Notar beurkundet werden. So werden die Gebühren nur anhand des Grundstückspreises berechnet.