Auf was sollte ich beim Kaufvertrag für eine Immobilie unbedingt achten?


Sie haben eine Immobilie, die Sie verkaufen oder auch kaufen möchten? Dann ist ein Kaufvertrag die Grundlage für eine sichere Eigentumsübertragung. In einem Kaufvertrag sind alle relevanten Details festgehalten, worauf sich die beiden Parteien geeinigt haben und sich später drauf berufen können. Der Kaufvertrag verpflichtet den aktuellen Eigentümer sein Eigentum an den Käufer zu übertragen und den Käufer den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Wenn die Übertragung eines Grundstücks erfolgt, dann muss eine notarielle Beurkundung durch einen Notar stattfinden, damit der Kaufvertrag rechtswirksam wird.

Mit dem nachfolgenden Artikel möchten wir Ihnen näherbringen, was bei einem Kaufvertrag wichtig ist und welche Dokumente Sie beim Notar benötigen werden. Folgende Themen werden wir dabei behandeln:

Wieso benötige ich beim Hauskauf einen Kaufvertrag?

Mit einem Kaufvertrag verpflichten sich beide Parteien zu einem Rechtsgeschäft und erhalten gleichtzeitig rechtliche Sicherheit. Er ist der wichtigste Part bei einem Immobilienkauf bzw. -verkauf, da darin sämtliche, zwischen beiden Parteien vereinbarten Bedingungen und Regelungen rechtlich bindend festgehalten werden. Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer die vereinbarte Summe an den Verkäufer zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln sowie die Eigentumsrechte an den Käufer zu übertragen (§433 BGB).

Der Kaufvertrag muss schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten und von einem Notar beglaubigt werden. Laut §311b Absatz 1 Satz 1 BGB ist die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags bei einem Immobilienkauf die Grundlage für einen rechtswirksamen Eigentümerwechsel. Ohne diese ist eine Eigentumsübertragung nicht möglich.


Was ist vor dem Erstellen eines Kaufvertrags wichtig? Was ist ein Vorvertrag?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, dann ist, bevor Sie diese auf dem Markt anbieten können, eine entsprechende Vorbereitung notwendig. Sie benötigen einerseits die notwendigen Dokumente (wie den Grundriss, den Lageplan, die Flurkarte, die Eigentümerversammlungsprotokolle und die Teilungserklärung) sowie andererseits eine Bewertung Ihrer Immobilie, die Ihnen einen Überblick über den Wert der Immobilie verschaffen soll. Ein Energieausweis ist ebenfalls zwingend erforderlich und muss dem Käufer unaufgefordert vorgelegt werden. Sobald Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zusammengetragen haben, können Sie eine Verkaufsstrategie für die Immobilie festlegen und diese entsprechend am Markt anbieten.

Nachdem Sie einen potentiellen Käufer gefunden und sich mit ihm geeinigt haben, kann ein Notar mit der Aufsetzung des Vertrags beginnen. Sollte sich die Vertragsunterzeichnung aufgrund offener Finanzierungsfragen seitens des Käufers verzögern, dann könnte es Sinn machen einen Vorvertrag ihm abzuschließen. In einem Vorvertrag wird z.B. festgehalten, dass der Käufer die Immobilie nach endgültiger Klärung der Finanzierung auch tatsächlich kaufen wird sowie dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an einen anderen Interessenten verkaufen darf. Dies soll beiden Seiten mehr Sicherheit bei einem solchen Rechtsgeschäft geben und die möglichen Konsequenzen festlegen, sofern es nicht zur Unterzeichnung des Hauptvertrags kommen sollte.

Wie auch der eigentliche Kaufvertrag muss auch der Vorvertrag von einem Notar notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Wichtig zu wissen ist, dass der Käufer bis zur Beurkundung des Vorvertrags ohne Begründung vom Kauf zurücktreten kann. Wer den Notar auswählt, ist letztlich unerheblich, da er ohnehin zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet ist. Die Abrechnung durch den Notar erfolgt nach festen Gebührensätzen, die im Gerichts- und Notargesetz festgehalten sind.


Was wird für die Erstellung des Kaufvertrags benötigt?

Der Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar aufgesetzt und beim Notartermin zur Unterschrift durch beide Parteien vorgelegt. Damit er den Vertrag vorbereiten kann, benötigt er folgende Informationen:

  • Wer ist Käufer, wer ist Verkäufer?
    Es wird der Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Wohnadresse sowie die Personalausweisnummer von allen beteiligten Personen benötigt.
  • Was genau soll den Eigentümer wechseln?
    Der Notar benötigt alle Details über die Immobilie, die dem Käufer übertragen werden soll. Sollen neben der Immobilie auch ein Grundstück übertragen werden? Sind bewegliche Gegenstände vorhanden, die mit der Immobilie den Eigentümer wechseln sollen?
  • Wie ist der Sachstand und gibt es Einträge im Grundbuch?
    Wenn auf der Immobilie bereits Belastungen oder Dienstbarkeiten vorhanden sind, dann muss der Notar darüber informiert werden. Dies schließt vorhandene Buchgrundschuld, Wegerechte, eine Erbpacht, eine eventuelle Teilungserklärung sowie die notwendigen Angaben zum bestehenden Grundbucheintrag (Nummer, Gemarkung, Flur und Abteilung) ein.
  • Wie hoch ist der Kaufpreis?
    Im Kaufvertrag soll natürlich auch die Höhe des Kaufpreises sowie die Zahlungsmodalitäten festgehalten, auf die sich der Verkäufer und der Käufer geeinigt haben. Dem Notar ist also der Kaufpreis, die Zahlungsweise (einmalig oder in Raten), das Einzahlungskonto sowie der Zahlungszeitpunkt mitzuteilen.
  • Wann soll der Besitz, die Nutzung und die eventuellen Lasten an den Käufer übergehen?
    Mit Übergabe des Eigentums gehen alle Rechte, Pflichten und Kosten an den Käufer über. Im Kaufvertrag wird deshalb der genaue Zeitpunkt der Besitzübergabe festgehalten. Dieser kann auch vor der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch sein.
  • Welche Gewährleistungsansprüche hat der Käufer?
    Bekannte Mängel müssen in den Kaufvertrag aufgenommen werden, damit diese später nicht zu einem Rechtsstreit führen. Im Kaufvertrag sind auch die Garantien oder die Ansprüche auf Reparaturen sowie Nachbesserungen durch den Verkäufer enthalten.

Was ist in einem Kaufvertrag enthalten?

Ein Kaufvertrag enthält alle Informationen und Absprachen, die zwischen den beiden getroffen wurden. Laut Gesetz muss ein Immobilienkaufvertrag mindestens folgende Angaben vorweisen:

  • Den Name und die Anschrift der beteiligten Vertragspartner
  • Eine Beschreibung  des Veräußerungsgegenstands (Haus, Wohnung oder Grundstück)
  • Den Kaufpreis, den Zahlungstermin und die Zahlungsbedingungen
  • Den aktuellen Objektzustand sowie vorhandene Mängel
  • Das Datum an dem der Besitz der Immobilie offiziell an den Käufer übergeht
  • Die Regelungen hinsichtlich der Gewährleistung
  • Regelung bei Zahlungsverzug (Verzugszinsen, etc.)

Im Vertrag werden auch mögliche Erschließungskosten für das Grundstück sowie Vorkaufsrechte des Verkäufers, der Gemeinde oder eines Mieters festgehalten. Besondere Beachtung sollte der Part mit den Mängeln finden. Diese sollten möglichst genau und ausführlich beschrieben sein.

Was sollte in einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohung enthalten sein?

Beim Kauf einer Eigentumswohnungswohnung in einem Wohnkomplex werden Sie automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, da Sie Anteile an einem Gemeinschaftseigentum erwerben. Ein solcher Kaufvertrag sollte zusätzliche folgende Angaben enthalten:

Was sollte in einem Kaufvertrag für ein Grundstück enthalten sein?

Kommt es zum Kauf eines Grundstücks, dann sollten im Kaufvertrag zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben folgende Anhaben enthalten sein:

  • Der baurechtliche Zustand des Grundstücks
  • Die Angaben zur Grundstücksgröße
  • Die Informationen zur Grundstücksbezeichnung

Auf was muss ich bei einem Immobilienvertrag achten?

Nachdem der Vertrag vom Notar erstellt wurde, übersendet er den Entwurf an die beiden Vertragsparteien. Diese haben nach dem Beurkundungsgesetz nun mindestens 14 Tage Zeit, um den Kaufvertrag zu prüfen und die wirtschaflichen sowie finanziellen Konsequenzen noch ein letztes Mal vor Unterzeichnung des Vertrags zu überdenken. Dies ist der letzte Zeitpunkt, um alle Details im Vertrag noch einmal gründlichst zu überprüfen. Folgende Inhalte sollten unbedingt enthalten sein:

  • Personalien
  • Kaufgegenstand
  • Kaufpreis
  • Fristen
  • Besondere Vereinbarungen

Was muss ich zum Vertragsabschluss mitbringen?

Alle wichtigen Dokumente, die Teil des Vertrags werden sollen, müssen dem Notar unbedingt vorab vorgelegt und von ihm eingesehen werden. Bei Eigentumswohnungen in einem größeren Wohnkomplex sind unbedingt die oft sehr umfangreichen Teilungserklärungen beizulegen. Sie beschreiben unter anderem den Miteigentumsanteil oder die Sondernutzungsrechte (z.B. für Garagen, Terassen oder Gartenanteile).

Beim Termin zur Unterzeichnung der Verträge müssen die Vertragsparteien einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zur Identifizierung mitbringen. Handelt es sich um eine juristische Person, dann ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug  als Nachweis der Identität und der Vertretungsberechtigung erforderlich.


Kann ich von einem Immobilienkaufvertrag zurücktreten?

Sie haben einen notariell beglaubigten Immobilienvertrag unterschrieben? Dann ist eine Kündigung des Vertrags nicht so einfach möglich. Bei neugebauten Immobilien gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrechts, wenn sich herausstellen sollte, dass die Immobilie erhebliche Mängel aufweist, die vor der Übergabe nicht bekannt waren. Die Mängel müssen auch innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren auftreten und angezeigt werden.

Beim Verkauf einer Bestandsimmobilie werden etwaige Gewährleistungsansprüche im Kaufvertrag meist durch die sinngemäße Vereinbarung "gekauft wie gesehen" ausgeschlossen. Dies gilt allerdings nur, wenn dem Käufer die Mängel bekannt sind. Hatte der Verkäufer Kenntnis von erheblichen Mängeln und hat diese vor dem Verkauf arglistig verschwiegen, dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Unter arglistig versteht man, dass der Verkäufer unkorrekte Angaben zur Immobilie macht oder deren Falschheit für möglich halten könnte. Allerdings muss Kenntnis und Vorsatz des Verkäufers vom Käufer erstmal nachgewiesen werden, was sich in der Praxis als recht schwierig erweist.

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht bzw. nicht zu den vereinbarten Termin zahlt. Der Käufer haftet unter Umständen mit seinem gesamten Vermögen bis hin zur Zwangsvollstreckung, sofern er nicht in der Lage sein sollte, den Kaufpreis aufzubringen.


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